Guten Morgen.. Mein Anliegen: Mein Wagen war in der Reparatur wegen einem unverschuldeten Auffahrschaden in Parkstellung. Nach der Abgabe wurde erfolgreich der TÜV vergeben... anschließend der Unfallschaden behoben. Als wir den Wagen abholten, wurde mir mitgeteilt, das die Nummernschildbeleuchtung nicht funktioniert und die Ursache im defektem Steuergerät(REC) liegt. Als ich Rücksprache mit DEKRA Gutachter nahm, versicherte er, das alles in Ordnung war . Jetzt meint die Reparaturwerkstatt, es ist ein Zufall und die Kosten müssten wir tragen. Wie seht ihr den Fall? Rechtsschutzversicherung besteht nicht. Vielen Dank
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